Um die Berechtigung zum Towerdienst zu erhalten, bzw. die bestehende zu verlängern, verlangte die Flugplatzgesellschaft mehrere Lehrgänge, Einweisungen und Nachweise.
Zunächst wurde in einem Nachmittagsvortrag durch den Leiter der Feuerwehr Dahlem im Sitzungssaal der Gemeinde Dahlem viel gelernt.
Themen wie Brandlehre, Löschlehre, Löschordnung der Binz, Organisation der Feuerwehr Dahlem und Ausbildung- und Befähigung zum Brandschutzhelfer standen auf dem Lehrplan.
An einem weiteren Vormittag wurde der Feuerwehrwagen des Flugplatzes mit seinen Inhalten erklärt. Hier war der entsprechende Führerscheinnachweis für mehr als 3,5 Tonnen erforderlich. Es wurde auch Probe gefahren.
Selbstverständlich wurde auch das AZF verlangt.
Weiterhin musste ein Ersthelferlehrgang nachgewiesen werden. Das war an einem gesamten Tag beim Roten Kreuz in Euskirchen. Hier wurden etliche gegenseitige Übungen der Teilnehmer durchgeführt.
Nachdem alle Teilnahmebescheinigungen und
Nachweise der Geschäftsführung der Dahlemer Binz vorgelegt worden waren, kam das Bestätigungsschreiben zur weiteren Ausübung der Flugleiterberechtigung:
Sehr geehrter Herr Taube,
ich sehe natürlich Ihre mir zugegangene Teilnahmebescheinigung über einen Erste Hilfe Lehrgang, die ich zu den Unterlagen nehme.
Hiermit ist Ihre Flugleiterberechtigung natürlich weiterhin gegeben.
Bis später dann mal wieder auf unserem Flugplatz.
Helmut Etten
Geschäftsführer
Schmidtheim
Rathaus, Hauptstr. 23
53949 Dahlem
Tel.: 02447 / 955542
Fax: 02447 / 955555
Email: h.etten@dahlem.de
Internet: www.dahlemer-binz.de