2015-07-15 LSV befugt, Towerdienst zu leisten

Von | 15. Juli 2015

Rettungsfahrzeuge

Um die Berechtigung zum Towerdienst zu erhalten, bzw. die bestehende zu verlängern, verlangte die Flugplatzgesellschaft mehrere Lehrgänge, Einweisungen und Nachweise.

Zunächst wurde in einem Nachmittagsvortrag durch den Leiter der Feuerwehr Dahlem  im Sitzungssaal der Gemeinde Dahlem viel gelernt.

Themen wie Brandlehre, Löschlehre, Löschordnung der Binz, Organisation der Feuerwehr Dahlem und Ausbildung- und Befähigung zum Brandschutzhelfer standen auf dem Lehrplan.

An eKopfbandageinem weiteren Vormittag wurde der Feuerwehrwagen des Flugplatzes mit seinen Inhalten erklärt. Hier war der entsprechende Führerscheinnachweis für mehr als 3,5 Tonnen erforderlich. Es wurde auch Probe gefahren.

Selbstverständlich wurde auch das AZF verlangt.

droppedImage_2Weiterhin musste ein Ersthelferlehrgang nachgewiesen werden. Das war an einem gesamten Tag beim Roten Kreuz in Euskirchen. Hier wurden etliche gegenseitige Übungen der Teilnehmer durchgdroppedImage_3eführt.

Nachdem alle Teilnahmebescheinigungen und
Nachweise der Geschäftsführung der Dahlemer Binz vorgelegt worden waren, kam das Bestätigungsschreiben zur weiteren Ausübung der Flugleiterberechtigung:

Sehr geehrter Herr Taube,

ich sehe natürlich Ihre mir  zugegangene Teilnahmebescheinigung über einen Erste Hilfe Lehrgang, die ich zu den Unterlagen nehme.

Hiermit ist Ihre Flugleiterberechtigung natürlich weiterhin gegeben.

Bis später dann mal wieder auf unserem Flugplatz.

Helmut Etten

Geschäftsführer

Schmidtheim

Rathaus, Hauptstr. 23

53949 Dahlem

Tel.: 02447 / 955542

Fax: 02447 / 955555

Email: h.etten@dahlem.de

Internet: www.dahlemer-binz.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert