Ausbildung: Segelflug (SPL)

Als Schüler beginnt man oft komplett ohne Flugerfahrung.

Daher beginnt man zunächst mit einfachen Übungen, wie z.B. den Funktionen der Ruder, der Landung etc.

Wenn der Fluglehrer sieht, dass man auch ohne ihn in der Luft zurecht kommen kann kommt die A-Prüfung, in der man seine ersten Alleinflüge macht.

Dies kann nach 50 Flügen oder aber auch erst nach 100 Flügen oder mehr passieren, je nachdem wie schnell man das Fliegen erlernt.

Danach lernt man das Fliegen in der Thermik, Überlandflüge und andere fortgeschrittene Flugübungen.

Im Winter findet die Theorie statt, welche ca. 75 Stunden an 12 Sonntagen umfasst.

Wenn man viel Zeit investiert und schnell lernt ist es möglich den Schein schon nach knapp einem bis zwei Jahren zu haben. Realistisch sind aber eher 2-3 Jahre.

Wer kann Segelfliegen lernen ?

Menschen aus allen Berufs- und Altersschichten, die Spaß an diesem Sport gefunden haben und bereit sind, Zeit und Engagement mitzubringen.

Gibt es Altersgrenzen?

  • Jeder Jugendliche ab 14 Jahren und jeder Junggebliebene, dem es der Fliegerarzt erlaubt, kann

  Segelflieger werden.

  • Der Luftfahrerschein wird frühestens am 16. Geburtstag ausgehändigt, auch wenn die amtliche Prüfung  schon vorher bestanden wurde.

  • Der Luftfahrerschein gilt dann für immer, wenn man zeitgleich ein gültiges Flugtauglichkeitszeugnis (Medical mind. LAPL) besitzt und die Mindestflugleistungen erbracht hat (15 Starts und 5 Flugstunden auf Segelflugzeugen inkl. 2 Schulungsflügen mit Fluglehrer und 5 Starts je Startart in den letzten 24 Monaten vor Flugantritt).

SPL (Segelflugzeugführerlizenz)

Fachliche Voraussetzungen:

  • Flugtauglichkeit Klasse 1, 2 oder LAPL

  • Theoretische Ausbildung

  • Flugausbildung

  • Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Mindestalter 14 Jahre bei Ausbildungsbeginn

  • Mindestalter 16 Jahre zum Erwerb der Lizenz

Theoretische Ausbildung:

1 Allgemeine Sachgebiete:

a) Luftrecht,

b) menschliches Leistungsvermögen,

c) Meteorologie,

d) Kommunikation.

2.Besondere Sachgebiete in Bezug auf Segelflugzeuge:

e) Grundlagen des Fliegens,

f) Betriebsverfahren,

g) Flugleistung und Flugplanung,

h) allgemeine Luftfahrzeugkunde in Bezug auf Segelflugzeuge,

i) Navigation.

Flugausbildung:

  • mindestens 15 Flugstunden, davon 5 Stunden Alleinflug und mindestens 45 Starts

Folgende Startarten können durch Einweisung durch einen Fluglehrer erworben werden:

  • Windenstart

  • Flugzeugschleppstart

  • Eigenstart

Ausbildungsleitung kontaktieren unter: Sven Kurbadt / kurbadts@web.de